Allgemeine Teilnahmebedingungen


ROBINSON STARS ist das Kundenbindungsprogramm der Robinson Club GmbH, mit dem diese die Gäste der ROBINSON Clubs für ihre Treue belohnt. Teilnehmer werden ausgewählte monetäre und nicht monetäre Vorteile vor, während und nach ihrem Clubaufenthalt bei ROBINSON (oder ggf. auch von Programmpartnern der Robinson Club GmbH) angeboten. Grundlage für die Mitgliedschaft im ROBINSON STARS Programm sind die hier dargestellten Allgemeinen Teilnahmebedingungen, die für alle Teilnehmer gleichermaßen gelten. Die Mitgliedschaft bei ROBINSON STARS ist kostenlos.

1.Teilnahme

1.1 Teilnahmeberechtigte Personen und Buchungen

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich einzelne natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind von der Teilnahme am Kundenbindungsprogramm ausgeschlossen. Angaben zur Person sind korrekt und wahrheitsgemäß zu machen und auf Anfrage gegenüber der Robinson Club GmbH nachzuweisen. Teilnehmer ist hierbei der einzelne Reisende/Gast bzw. Interessent. Grundsätzlich werden die gesammelten Übernachtungen aus allen für die Allgemeinheit zugänglichen Buchungstypen, unabhängig vom Buchungsweg anerkannt. Hiervon ausgenommen sind folgende, lediglich für geschlossenen Personenkreise zugängliche Buchungstypen: Expedientenbuchungen, Mitarbeiterbuchungen, Gruppenbuchungen, Journalistenbuchungen, Freundespreisbuchungen, Knüllerpreisbuchungen, Aconto-Buchungen, Gutscheinbuchungen und Sonderpreisbuchungen. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme an ROBINSON STARS besteht nicht. Die Robinson Club GmbH kann ohne Angabe von Gründen die Zulassung zur Teilnahme an ROBINSON STARS verweigern.

1.2 Registrierung

Die Registrierung und somit Teilnahme am Programm erfolgt ausschließlich über das ROBINSON STARS Webportal (www.stars.robinson.com). Pro natürlicher Person darf nur ein Teilnahmekonto eröffnet werden.

1.3 Persönliches Passwort

Der Teilnehmer vergibt sich bei der Registrierung im Webportal ein persönliches Passwort, welches bestimmten Mindestkriterien entsprechen muss. Diese Mindestkriterien werden bei der Passwortvergabe auf der Homepage angezeigt. Der Teilnehmer hat zur Vermeidung von Missbrauch des Passwortes dafür Sorge zu tragen, dass kein unbefugter Dritter Kenntnis von dem Passwort erhält. Bei Verdacht auf Missbrauch des Passwortes ist die Robinson Club GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung bis zum Zeitpunkt des Einganges der Benachrichtigung entstehen, haftet die Robinson Club GmbH nur im Rahmen der Ziffer 5.1 dieser Teilnahmebedingungen.

2. Sammelmechanismus

2.1 Allgemein

Die rechnerische Basis von ROBINSON STARS sind gesammelte Übernachtungen, die in einem ROBINSON Club verbracht wurden. Hierbei werden lediglich angetretene Übernachtungen angerechnet. Stornierte Übernachtungen und sogenannte No-Shows sind ausgeschlossen.

2.2 Allgemeine Regelungen zum Sammeln von Übernachtungen

Die Übernachtungen müssen aktiv gesammelt werden. Teilnehmer des ROBINSON STARS Programms können sich auf zwei Wegen ihre Übernachtungen gutschreiben lassen:

| Identifizierung als Teilnehmer von ROBINSON STARS in einem der Robinson Clubs beim Check-In

| Eigene Eingabe auf dem ROBINSON STARS Webportal

Die Gutschrift der Übernachtungen auf dem Teilnehmerkonto erfolgt nach der Abreise, wenn der Teilnehmer sich beim Check-In als Teilnehmer identifiziert hat oder nach Eingabe auf dem ROBINSON STARS Webportal, wenn eine Eingabe durch den Teilnehmer im Webportal erfolgt, jedoch auch im zweiten Fall nie vor Abreise.

2.3 Andere Kundenbindungsprogramme

Bonuspunkte oder sonstige Rechnungseinheiten aus anderen Programmen der Robinson Club GmbH sowie den Programmen anderer Unternehmen der TUI Group können bei dem ROBINSON STARS Programm nicht angerechnet oder verrechnet werden.

2.4 Übertragbarkeit der Übernachtungen und Handel mit Übernachtungen

Die Übernachtungen sind nicht auf Dritte übertragbar. Der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder sonstige Weitergabe von Übernachtungen an Dritte sind untersagt. Ebenso untersagt sind die Vermittlung des An- oder Verkaufs von Übernachtungen und der Ankauf von Übernachtungen von Teilnehmern oder Dritten sowie die unberechtigte Inanspruchnahme von Übernachtungen. Erfolgt das dennoch, hat die Robinson Club GmbH das Recht, das Konto des Teilnehmers entsprechend Ziffer 1.4 zu deaktivieren.

2.5 Kontostand

Die aktuelle Anzahl der gesammelten Übernachtungen sowie der aktuelle Status sind im Login-Bereich auf dem ROBINSON STARS Webportal einsehbar.

2.6 Nachtragung nicht angerechneter Reisen

Der Teilnehmer kann in seinem Login-Bereich auf dem ROBINSON STARS Webportal seine angerechneten Aufenthalte/Übernachtungen einsehen. Er hat dort die Möglichkeit, fehlende Reisen über die entsprechende Reise-/Vorgangsnummer und den Clubnamen nachzutragen. Dies gilt erst ab dem Tage der Registrierung durch Bestätigung des Anmeldelinks. Eine rückwirkende Gutschrift von Übernachtungen, die vor dem Zeitpunkt der Registrierung liegen, ist nicht möglich.

2.7 Gültigkeit/Verfall von Nächten

Die gesammelten Übernachtungen (nach erfolgter Registrierung nach 1.2) sind für ROBINSON STARS 3 Geschäftsjahre gültig. Ein Geschäftsjahr läuft jeweils vom 01.10. bis zum 30.09. des Folgejahres. Übernachtungen, die außerhalb des gültigen Zeitraumes (der letzten 3 Geschäftsjahre) liegen, verfallen.

3. Statuslevel und Vorteile

3.1 Statuslevel eines Teilnehmers

Im Rahmen des ROBINSON STARS Programms werden verschiedene Statuslevel erreicht. Der jeweilige Statuslevel richtet sich nach der Anzahl der gesammelten Übernachtungen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre. Der Teilnehmer hat innerhalb eines Geschäftsjahres ein festes Statuslevel und kann nicht abgewertet werden. Eine Aufwertung in ein höheres Statuslevel ist hingegen innerhalb eines Geschäftsjahres jederzeit möglich. Zum Start des nächsten Geschäftsjahres werden die Übernachtungen entsprechend neu berechnet und das Statuslevel ggf. angepasst.

| Teilnehmer mit 30-50 gutgeschriebenen Übernachtungen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre erlangen das erste Statuslevel und erhalten den ROBINSON STARS White Status ***.

| Teilnehmer mit 51-100 gutgeschriebenen Übernachtungen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre erlangen das zweite Statuslevel und erhalten den ROBINSON STARS Grey Status ****.

| Teilnehmer mit über 100 gutgeschriebenen Übernachtungen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre erlangen das dritte Statuslevel und erhalten den ROBINSON STARS Black Status*****.

3.2 Vorteile

Mit jedem Statuslevel gehen unterschiedliche Vorteile einher. Die aktuell geltenden Vorteile sind hier zu finden: www.stars.robinson.com. Mit einem Statuslevel verbundene Vorteile können in allen ROBINSON Clubs geltend gemacht werden, sofern nicht anders vermerkt. Ein Anspruch auf die einzelnen Vorteile besteht nicht. Darüber hinaus behält sich die Robinson Club GmbH ausdrücklich das Recht vor, die Vorteile jederzeit und ohne Angabe von Gründen, ganz oder in Teilen zu ändern, anzupassen, einzustellen oder durch andere Vorteile zu ersetzen. Im Falle einer bevorstehenden Änderung werden die Teilnehmer per E-Mail informiert. Die Vorteile richten sich an den jeweiligen Teilnehmer, sind nicht übertragbar und können ausschließlich vom Teilnehmer selbst in Anspruch genommen werden. Bei Nichtannahme eines Vorteils während einer Reise mit ROBINSON verfällt dieser. Es besteht daher kein Anspruch auf Tausch eines Vorteils gegen einen anderen Vorteil und kein Anspruch auf Auszahlung eines Gegenwerts bei Nichtinanspruchnahme eines Vorteils oder die Mitnahme oder Anrechnung eines Vorteils auf eine spätere Reise.

4. Verstoß gegen Teilnahmebedingungen, Kontosperrung und Vertragsbeendigung

4.1 Kündigung, Sperrung, Ausschluss von der Programmteilnahme

4.1.1 Ordentliche Kündigung

Der Teilnehmer kann seine Mitgliedschaft jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch eine Abmeldung auf dem ROBINSON STARS Webportal oder formlos schriftlich per E-Mail an crm@robinson.com kündigen.

Eine ordentliche Kündigung durch die Robinson Club GmbH ist ohne Angabe von Gründen nur unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen möglich.

4.1.2 Außerordentliche Kündigung

Unabhängig von einem Status des ROBINSON STARS Programms können eine fristlose außerordentliche Kündigung durch die Robinson Club GmbH, sowie ein Ausschluss von der Programmteilnahme aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einem schuldhaften schwerwiegenden Verstoß des Teilnehmers gegen die Teilnahmebedingungen. Gleiches gilt bei wesentlichen Falschangaben, belästigendem oder schädigendem Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Kunden (z.B. Gästen in den ROBINSON Clubs). Dies gilt ebenfalls bei Nichtbefolgung von Anweisungen durch das jeweilige Personal in den ROBINSON Clubs. Außer in den Fällen von § 323 Abs. 2 BGB ist eine außerordentliche Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

4.1.3 Sperrung und Ausschluss von der Programmteilnahme

In den Fällen der Ziffer 4.1.2 kann die Robinson Club GmbH anstelle der Ausübung des Kündigungsrechts auch einen bestehenden Statuslevel durch einseitige Erklärung fristlos beenden. Ferner hat die Robinson Club GmbH in den Fällen der Ziffer 4.1.2 die Befugnis, das Teilnehmerkonto zu sperren. Die Befugnis der Sperrung besteht auch bei objektiven Verdachtsmomenten für das Vorliegen eines wichtigen Grundes und zwar für einen Zeitraum, der zur angemessenen Prüfung des Sachverhalts erforderlich ist. Ansprüche des Teilnehmers wegen einer nach den vorstehenden Regelungen berechtigten Sperrung bestehen nicht.
Nach der durch die Robinson Club GmbH erklärten Kündigung ist die erneute Teilnahme an ROBINSON STARS unzulässig. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten diese Teilnahmebedingungen weiter.

4.2 Programmbeendigung

Die Robinson Club GmbH behält sich das Recht vor, ROBINSON STARS jederzeit und ohne Angabe von Gründen einzustellen und die Teilnahmeverträge ordentlich zu kündigen. Auf solche Kündigungen findet die Ziffer 4.1 entsprechend Anwendung.

5. Sonstiges

5.1 Haftung

Für Schäden, die Teilnehmern im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme durch die Robinson Club GmbH entstehen, gilt Folgendes: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie ist die Haftung der Robinson Club GmbH unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist die Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – außer solche Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz – ausgeschlossen.

5.2 Datenschutz

Die mit der Teilnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden von der Robinson Club GmbH für Zwecke, die der Durchführung des Programms dienen, verarbeitet und genutzt. Näheres zum Thema Datenschutz ist dem gesonderten Datenschutzhinweis zu entnehmen: stars.robinson.com/de/dataprotection

5.3 Änderung des Programms oder der Teilnahmebedingungen

Die Robinson Club GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen und der Vorteile vorzunehmen, sofern der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Schadensersatzansprüche von Teilnehmern gegen die Robinson Club GmbH wegen gesetzesbedingter länderspezifischer Änderungen sind ausgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigungen in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer nicht innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe in Textform Widerspruch einlegt. Wir verpflichten uns, auf diese Folge bei Bekanntgabe besonders hinzuweisen. Widerspricht ein Teilnehmer der Änderung oder Ergänzung, so kann seine Teilnahme gemäß Ziffer 4.1.1 der Teilnahmebedingungen durch ordentliche Kündigung beendet werden.

5.4 Recht, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sofern der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Gerichtsstand Hannover, Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus kann ein Teilnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem weiteren Ort, an dem eine gesetzliche Zuständigkeit besteht, gerichtlich in Anspruch genommen werden.

Stand 06.04.2021